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Pauschalbußgelder: :

 

Grund

 

  Betrag

  • Ungültiger oder nicht entwerteter Fahrschein

 60 €

  • Kein Fahrschein

60 €

  • Weitergabe eines entwerteten Fahrscheins

 30 €

  • Versperren von CTS-Terminals

30 €

  • Füße auf den Sitzen

30 €

  • Fahrrad oder Verkehrsmittel in der Tram oder im Bus

30 €

  • Störung oder Belästigung

30 €

  • Verstoß gegen das Verbot von Essen und Trinken

30 €

  • Verstoß gegen das Rauchverbot

 135 €

  • Verstoß gegen das Dampfverbot (Vapen)

135 €

  • Weigerung, sich zu fügen

 150 €

  • Mitführen von sperrigen Gegenständen

 150 €

  • Blockieren von Türen

150 €

  • Auslösen eines Fehlalarms

150 €

  • Verbotene Tiere an Bord  

 150 €

  • Verbot von Verunreinigungen oder Beschädigungen 

 150 €

  • Besetzung eines verboten Platzes

150 €

  • Betrunkener Zustand

150 €

  • Verbotenes Betteln

150 €

  • Unbeaufsichtigtes Material und Gegenstände

150€

 

Bei sofortiger Nichtzahlung kommt zu der in den Gesetzestexten vorgesehenen Pauschalentschädigung eine Bearbeitungsgebühr von 40 € vom 1. bis zum 92. Tag hinzu.

 

Die Nutzung jeglicher Audiogeräte oder Mobiltelefone ist nur mit Kopfhörern und unter der Bedingung erlaubt, dass dass die Lautstärke andere Reisende nicht stört.

Gemäß der Verordnung, es ist verboten:

  • in den Fahrzeugen zu rauchen oder zu dampfen;
  • in betrunkenem Zustand einzusteigen oder in den Fahrzeugen alkoholische Getränke zu konsumieren.

Das Gratis-Abonnement 4-17 Jahre ist Kindern und Jugendlichen zwischen 4 und 17 Jahren (einschließlich) vorbehalten, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Wohnsitz in einer der 33 Gemeinden der Eurométropole de Strasbourg oder in Kehl.
  • Besuch des Internats einer Schuleinrichtung in der Eurométropole de Strasbourg.

 

Wie kann ich den Antrag stellen?

  • Über die CTS-App > Badgéo auf Handy (nur für Android). Handy statt Badgéo-Karte - Sie brauchen keine physische Karte mehr!
  • In der CTS-Agentur: Sie können sofort Ihre Badgéo-Karte mit dem Gratis-Abonnement 4-17 Jahre darauf mitnehmen.
    ⚠️ Für das Ausstellen einer Karte in der Agentur fällt eine Gebühr an.

Ihre EMS-Bescheinigungsnummer finden Sie auf Ihrer Bescheinigung über den einheitlichen Familienquotienten der Eurométropole de Strasbourg.

Sie können diese Bescheinigung in Ihrem persönlichen Bereich auf MonStrasbourg.eu herunterladen.

Die EMS-Bescheinigungsnummer befindet sich oben links auf dem Dokument unter der Bezeichnung „Bescheinigungs-ID“.

Geben Sie diese Nummer in das entsprechende Feld im Abschnitt „Nachweise der antragstellenden Person“ ein, wenn Sie:

  • eine Badgéo-Karte online bestellen oder
  • einen Antrag auf einen Sozialtarif stellen.

Falls Sie Ihre Bescheinigung nicht finden, melden Sie sich in Ihrem MonStrasbourg.eu-Konto an, um sie erneut herunterzuladen.

Musterbescheinigung

Exemple de justificatif EMS avec zone ID