Für die Öffentlichkeit zugängliche Orte werden vom CTS zum Schutz von Personen und Eigentum videoüberwacht (Artikel L.223-1 bis L.223-9, L.251-1 bis L.255-1, L.613-13 und R.251-1 bis R.253-4 des französischen Gesetzbuchs zur inneren Sicherheit [Code de la sécurité intérieure]).
Die Bilder werden bis zu 30 Tage lang aufbewahrt und können im Falle eines Vorfalls von autorisiertem CTS-Personal und der Polizei eingesehen werden.
- Wenn Sie Ihre Rechte im Bereich der Informationstechnologie und der bürgerlichen Freiheiten wahrnehmen möchten, insbesondere Ihr Recht auf Zugang zu Bildmaterial, auf dem Sie zu sehen sind, oder wenn Sie Informationen zu diesem System wünschen, können Sie sich unter dieser E-Mail-Adresse an unseren Datenschutzbeauftragten wenden: dpo@cts-strasbourg.fr.
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