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VORSCHRIFTSMÄSSIGE NUTZUNG DES CTS-ANGEBOTS

Reglement, Entwertung, Bußgelder

REGLEMENT

Der Zoll informiert Sie über Ihre Rechte und die zu erledigenden Formalitäten.

Alle Informationen finden Sie, indem Sie HIER klicken.

 

  • Für Rollstühle gibt es speziell vorgesehene Plätze (reserviert und prioritär) in Bus und Tram.
  • Auch Rollatoren sind in den Fahrzeugen erlaubt.
  • All unsere Busse verfügen über eine ausfahrbare Rampe, die der Fahrer ausfahren kann, um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern.

Im Bus:

  • Nicht zusammengeklappte Roller sowie Fahrräder (zusammengeklappt oder nicht) sind untersagt.
  • Zusammengeklappte Roller sind erlaubt.

Das Mitführen von voluminösen Gegenständen oder Gefahrgut in den Fahrzeugen ist untersagt.

In den Fahrzeugen ist das Rauchen und Dampfen verboten (Artikel R. 2241-17 und R. 2241-22 des Transportgesetzes).

Um mit dem Rauchen aufzuhören, lassen Sie sich helfen, indem Sie anrufen.
Nutzen Sie die Hilfe unter der Servicenummer +33 (0) 25 30 93 10 (0,15 €/min Tabac Info Service), um das Rauchen aufzugeben.

Es ist untersagt, in betrunkenem Zustand in die Fahrzeuge einzusteigen und alkoholische Getränke in den Fahrzeugen zu sich zu nehmen (Artikel R.2241-15 des Transportgesetzes).

Für die Öffentlichkeit zugängliche Orte werden vom CTS zum Schutz von Personen und Eigentum videoüberwacht (Artikel L.223-1 bis L.223-9, L.251-1 bis L.255-1, L.613-13 und R.251-1 bis R.253-4 des französischen Gesetzbuchs zur inneren Sicherheit [Code de la sécurité intérieure]). 

 

Die Bilder werden bis zu 30 Tage lang aufbewahrt und können im Falle eines Vorfalls von autorisiertem CTS-Personal und der Polizei eingesehen werden.

 

  • Wenn Sie Ihre Rechte im Bereich der Informationstechnologie und der bürgerlichen Freiheiten wahrnehmen möchten, insbesondere Ihr Recht auf Zugang zu Bildmaterial, auf dem Sie zu sehen sind, oder wenn Sie Informationen zu diesem System wünschen, können Sie sich unter dieser E-Mail-Adresse an unseren Datenschutzbeauftragten wenden: dpo@cts-strasbourg.fr.

 

Um mehr über die Verwaltung Ihrer persönlichen Daten und Ihre Rechte zu erfahren, konsultieren Sie bitte die "Datenschutzbestimmungen der CTS“, die Sie auf cts-strasbourg.eu unter der Rubrik Rechtliche Hinweise finden.

 

Sie können auch eine Beschwerde bei der CNIL.

Zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherheit des CTS-Personals dürfen geschulte CTS-Mitarbeiter mobile Einzelkameras benutzen.

Jeder Fahrgast wird gebeten, seinen Sitzplatz den Personen mit einem Behindertenausweis mit dem Vermerk "Schwierigkeiten bei langem Stehen“, älteren Menschen, schwangeren Frauen oder Personen in Begleitung von Kindern unter 4 Jahren zu überlassen.

Rollstühle haben vorrangig reservierte Plätze.

Auch in Bussen und Straßenbahnen sind Gehhilfen und Rollatoren erlaubt.

Die Kinderwagen werden in dem Bereich abgestellt, der für Rollstuhlfahrer vorgesehen ist, wenn dieser verfügbar ist.

Der Fahrer kann Menschen mit Kinderwagen den Zutritt verweigern, falls die anderen Fahrgäste dadurch behindert werden oder die Unfallgefahr zu hoch ist.

 

Die Nutzung jeglicher Audiogeräte oder Mobiltelefone ist nur mit Kopfhörern und unter der Bedingung erlaubt, dass dass die Lautstärke andere Reisende nicht stört.

In den Fahrzeugen (Bus + Tram) sind nur zugelassen:

  • Blindenführhunde oder Assistenzhunde die Personen mit einem Behindertenausweis begleiten Behindertenausweis/Vorrangausweis oder CMI (fehlender Maulkorb toleriert)
  • Kleine Haustiere die ordnungsgemäß in einem Behälter eingesperrt sind.

In zugelassenen Fahrzeugen (Tram) dürfen Hunde mit Maulkorb und an einer kurzen Leine gehalten werden, erlaubt.

Aus Sicherheitsgründen ist es ausdrücklich untersagt, sich an Außenteilen eines Straßenbahnzugs festzuhalten.

Es ist verboten, in den Fahrzeugen zu essen oder zu trinken, Müll zu werfen oder die Füße auf die Sitze zu stellen.

Halten Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit während der Fahrt an den Stangen und Griffen fest.

ENTWERTEN

  • Ganz einfach: Das ist die Vorschrift.
  • Sie hören anhand eines Pieptons, ob Ihr Fahrschein aktuell gültig ist.
  • Denn sollte es während Ihrer Fahrt ein Problem geben, lässt sich dank des Entwertens nachweisen, dass Sie in einem unserer Fahrzeuge waren.
  • Um es uns zu ermöglichen, Informationen über die Auslastung der Linien zu erhalten und das Beförderungsangebot anzupassen.
  • Damit wir alle aktive Bürger sind und uns für ein gutes Zusammenleben einsetzen.

Nein.
Wenn Sie Fahrscheine auf Ihrer Karte nutzen, werden diese nur beim ersten Entwerten abgezogen. Durch das Entwerten beim Umsteigen werden innerhalb von einer Stunde nach dem ersten Entwerten keine zusätzlichen Fahrscheine abgezogen.

BUSSGELDER

Sie haben ab dem Zeitpunkt des Bußgeldbescheids eine gesetzliche Frist von 3 Monaten, um Widerspruch einzulegen.

Diesem muss eine gut lesbare Kopie des Bußgeldbescheids beiliegen, er muss begründet sein und alle Nachweise beinhalten, die für die Bearbeitung Ihres Widerspruchs erforderlich sind.

Sie können entweder über das Online-Formular oder per Post an folgende Adresse Widerspruch einlegen:
CTS – Contestation Procès-verbaux,
14 rue de la Gare-Aux-Marchandises, CS 15002, F-67035 STRASBOURG CEDEX 2.

Abonnenten, die mit einem Bußgeld belegt wurden, können dieses ausnahmsweise einmal pro Jahr (Zeitraum von 12 Monaten) von der CTS aus Kulanz erlassen bekommen

Hierfür müssen die Abonnenten innerhalb von drei Monaten ab dem Datum des Bußgeldbescheids Widerspruch einlegen.

Durch die Nutzung unserer öffentlichen Verkehrsmittel bestätigen Sie, dass Sie die Regeln des Verkehrsnetzes beachten, insbesondere das Entwerten Ihres Fahrscheins bei jedem Einstieg und bei jedem Umsteigen.

Der Entwertungsvorgang ist wichtig - nicht nur zur Kontrollzwecken, sondern auch für Ihre Sicherheit: Bei einem Unfall können Sie so gegenüber der Versicherung nachweisen, dass Sie sich im Fahrzeug befunden haben.

Wenn Sie der Meinung sind, einen Bußgeldbescheid zu Unrecht erhalten zu haben, können Sie über das Widerspruchsformular online Widerspruch einlegen.

 

Alle Informationen zur Zahlung Ihres Bußgelds finden Sie auf der gesonderten Seite Zahlung von Bußgeldern.

Pauschalbußgelder: :

 

Grund

 

  Betrag

  • Ungültiger oder nicht entwerteter Fahrschein

 60 €

  • Kein Fahrschein

60 €

  • Weitergabe eines entwerteten Fahrscheins

 30 €

  • Versperren von CTS-Terminals

30 €

  • Füße auf den Sitzen

30 €

  • Fahrrad oder Verkehrsmittel in der Tram oder im Bus

30 €

  • Störung oder Belästigung

30 €

  • Verstoß gegen das Verbot von Essen und Trinken

30 €

  • Verstoß gegen das Rauchverbot

 70 €

  • Verstoß gegen das Dampfverbot (Vapen)

30 €

  • Weigerung, sich zu fügen

 150 €

  • Mitführen von sperrigen Gegenständen

 150 €

  • Blockieren von Türen

150 €

  • Auslösen eines Fehlalarms

150 €

  • Verbotene Tiere an Bord  

 150 €

  • Verbot von Verunreinigungen oder Beschädigungen 

 150 €

  • Besetzung eines verboten Platzes

150 €

  • Betrunkener Zustand

150 €

  • Verbotenes Betteln

150 €

  • Unbeaufsichtigtes Material und Gegenstände

150€

 

Bei sofortiger Nichtzahlung kommt zu der in den Gesetzestexten vorgesehenen Pauschalentschädigung eine Bearbeitungsgebühr von 40 € vom 1. bis zum 92. Tag hinzu.