In den Fahrzeugen (Bus + Tram) sind nur zugelassen:
- Blindenführhunde oder Assistenzhunde die Personen mit einem Behindertenausweis begleiten Behindertenausweis/Vorrangausweis oder CMI (fehlender Maulkorb toleriert)
- Kleine Haustiere die ordnungsgemäß in einem Behälter eingesperrt sind.
In zugelassenen Fahrzeugen (Tram) dürfen Hunde mit Maulkorb und an einer kurzen Leine gehalten werden, erlaubt.
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Gut gemeinsam mit seinem Hund in der Straßenbahn unterwegs!
Damit jeder bequem und sicher reisen kann, es gibt einige regeln, die eingehalten werden müssen :
- Ich muss an einer verkürzten Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.*
Wenn ich klein genug bin, kann ich in einem geschlossenen Korb reisen.
*Blindenführ und Hilfshunde sind vom Maulkorb befreit (Artikel L211-30 des französischen Landwirtschaftsgesetzes).
- Wenn ich ein als "gefährlich" eingestufter Hund bin, darf ich nicht mit der Straßenbahn fahren. (Artikel L211-16 des französischen
Landwirtschaftsgesetzes).
- Mein Herrchen muss dafür sorgen, dass ich sauber bleibe, und muss putzen, wenn ich in der Straßenbahn oder an den Haltestellen
etwas dreckig gemacht habe.
- Unter der Kontrolle meines Herrchens halte ich mich von Fahrgästen und anderen Hunden fern.
- Ich darf nicht auf die Sitze steigen.
- Wenn wir sehen, dass wir stören, wechseln wir den Sitzplatz.
- Ich kenne Sie nicht. Bitte berühren oder streicheln Sie mich nicht.
- Falls nötig, muss mein Herrchen meine offiziellen Dokumente wie meinen Impfpass vorzeigen.
Bei Nichtbeachtung : 150€ Bußgeld