Reglement, Entwertung, Bußgelder
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Reglement, Entwertung, Bußgelder
Für die Öffentlichkeit zugängliche Orte werden vom CTS zum Schutz von Personen und Eigentum videoüberwacht (Artikel L.223-1 bis L.223-9, L.251-1 bis L.255-1, L.613-13 und R.251-1 bis R.253-4 des französischen Gesetzbuchs zur inneren Sicherheit [Code de la sécurité intérieure]).
Die Bilder werden bis zu 30 Tage lang aufbewahrt und können im Falle eines Vorfalls von autorisiertem CTS-Personal und der Polizei eingesehen werden.
Um mehr über die Verwaltung Ihrer persönlichen Daten und Ihre Rechte zu erfahren, konsultieren Sie bitte die "Datenschutzbestimmungen der CTS“, die Sie auf cts-strasbourg.eu unter der Rubrik Rechtliche Hinweise finden.
Sie können auch eine Beschwerde bei der CNIL.