Reglement, Entwertung, Bußgelder
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Reglement, Entwertung, Bußgelder
Sie haben ab dem Zeitpunkt des Bußgeldbescheids eine gesetzliche Frist von 3 Monaten, um Widerspruch einzulegen.
Diesem muss eine gut lesbare Kopie des Bußgeldbescheids beiliegen, er muss begründet sein und alle Nachweise beinhalten, die für die Bearbeitung Ihres Widerspruchs erforderlich sind.
Sie können entweder über das Online-Formular oder per Post an folgende Adresse Widerspruch einlegen:
CTS – Contestation Procès-verbaux,
14 rue de la Gare-Aux-Marchandises, CS 15002, F-67035 STRASBOURG CEDEX 2.