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ALLGEMEINES

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Fundgegenstand - kann eine andere Person ihn für mich abholen?

Eine Drittperson kann Ihren Gegenstand für Sie abholen. Sie benötigt hierfür:

  • ihren Ausweis.
  • eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers des Fundgegenstands.
  • eine Kopie des Ausweises (oder der Verlustanzeige) des Vollmachtgebers.