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ALLGEMEINES
Fundgegenstand - kann eine andere Person ihn für mich abholen?
Eine Drittperson kann Ihren Gegenstand für Sie abholen. Sie benötigt hierfür:
- ihren Ausweis.
- eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers des Fundgegenstands.
- eine Kopie des Ausweises (oder der Verlustanzeige) des Vollmachtgebers.