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CTS-DIENSTE

Flex’hop, Mobistras, P+R, Abend- und Nachtlinien, Schulbuslinien

Kann ich bei einer Mobistras-Fahrt eine Begleitung mitnehmen?

Ja, unter gewissen Umständen (starke Orientierungslosigkeit, Sturzgefahr, Tragen von schweren Gegenständen...) kann die „Commission“ der Ansicht sein, dass eine persönliche Begleitperson unverzichtbar ist.

 

Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen:

  • Sie nicht alleine an den Ort gelangen, an dem Sie abgeholt oder abgesetzt werden.
  • oder wenn Sie nicht alleine im Fahrzeug bleiben können.

Sonderbegleitung:
Wenn die „Commission“ keine kostenlose private Begleitperson bewilligt hat oder Sie keinen Schwerbehindertenausweis (Carte Mobilité Inclusion - CMI) mit dem Merkzeichen B („Benötigt Begleitung“) haben, ist es im Rahmen der Verfügbarkeiten möglich, ausnahmsweise mit einer Begleitperson zu fahren.

 

Preise für Begleitpersonen:

  • Gratis, wenn die „Commission“ bestätigt hat, dass Sie zwingend eine Begleitperson benötigen.
  • Gratis, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B („Benötigt Begleitung“) besitzen.
  • Kostenpflichtig in allen anderen Fällen: die Begleitperson benötigt einen gültigen CTS-Fahrschein.