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Wie kann ich das Abonnement Pass Mobilité kündigen?

Das Abonnement Pass Mobilité kann nur in Ausnahmefällen vor Fälligkeit gekündigt werden:

  • Umzug außerhalb der Eurométropole de Strasbourg.
  • Entlassung oder Arbeitslosigkeit.
  • Dauerhafte und endgültige Arbeitsunfähigkeit.
  • Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (mehr als 3 Monate).
  • Tod des Abonnenten oder des Zahlenden.
  • Preiserhöhung während der Abo-Dauer.


Der Antrag auf Kündigung muss über das Kündigungsformular zusammen mit einem Nachweis für einen der oben genannten Fälle gestellt werden.


Anträge auf Kündigung müssen vor dem 20. des Monats bei uns eingehen, damit sie im Folgemonat berücksichtigt werden.