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VORSCHRIFTSMÄSSIGE NUTZUNG DES CTS-ANGEBOTS

Reglement, Entwertung, Bußgelder

Sind Fahrräder und Roller im Bus und in der Tram erlaubt?

Im Bus:

  • Nicht zusammengeklappte Roller sowie Fahrräder (zusammengeklappt oder nicht) sind untersagt.
  • Zusammengeklappte Roller sind erlaubt.

In der Tram:

  • Nicht zusammengeklappte Fahrräder und Roller sind in der Zeit von Montag bis Samstag zwischen 7:00 und 9:00 Uhr sowie zwischen 17:00 und 19:00 Uhr verboten. Wenn es das Fahrgastaufkommen zulässt, können sie außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen mitgeführt werden.
  • Sollte ein Fahrrad aufgrund eines technischen Problems nicht fahrtauglich sein, ist es den Radfahrern gestattet, diese unabhängig von Tag und Uhrzeit mitzuführen, sofern das Fahgastaufkommen dies zulässt.
  • Die Mitnahme ist beschränkt auf maximal 2 Fahrräder oder Roller pro Zugteil (außer an Sonn- und Feiertage, sofern genügend Platz vorhanden ist) und erfolgt ausschließlich über die hintere Tür des Zugteils.
  • Zusammengeklappte Fahrräder und Roller sind unabhängig vom Tag und von der Uhrzeit zulässig, sofern sie nicht mehr Platz benötigen als ein Koffer.
  • Während der Fahrt muss das Fahrrad oder der Roller von seinem Besitzer gehalten werden; dieser ist für Stabilität und Sicherheit verantwortlich. Er haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vollumfänglich für Schäden, die anderen Reisenden, am Eigentum der CTS oder ihm selbst entstehen.