Sind Fahrräder und Roller im Bus und in der Tram erlaubt?
Im Bus:
- Nicht zusammengeklappte Roller sowie Fahrräder (zusammengeklappt oder nicht) sind untersagt.
- Zusammengeklappte Roller sind erlaubt.
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In der Tram:
- Nicht zusammengeklappte Fahrräder und Roller sind in der Zeit von Montag bis Samstag zwischen 7:00 und 9:00 Uhr sowie zwischen 17:00 und 19:00 Uhr verboten. Wenn es das Fahrgastaufkommen zulässt, können sie außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen mitgeführt werden.
- Sollte ein Fahrrad aufgrund eines technischen Problems nicht fahrtauglich sein, ist es den Radfahrern gestattet, diese unabhängig von Tag und Uhrzeit mitzuführen, sofern das Fahgastaufkommen dies zulässt.
- Die Mitnahme ist beschränkt auf maximal 2 Fahrräder oder Roller pro Zugteil (außer an Sonn- und Feiertage, sofern genügend Platz vorhanden ist) und erfolgt ausschließlich über die hintere Tür des Zugteils.
- Zusammengeklappte Fahrräder und Roller sind unabhängig vom Tag und von der Uhrzeit zulässig, sofern sie nicht mehr Platz benötigen als ein Koffer.
- Während der Fahrt muss das Fahrrad oder der Roller von seinem Besitzer gehalten werden; dieser ist für Stabilität und Sicherheit verantwortlich. Er haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vollumfänglich für Schäden, die anderen Reisenden, am Eigentum der CTS oder ihm selbst entstehen.