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VERHALTENSREGELN : BUSSE UND STRASSENBAHNEN SIND ORTE, DIE MAN TEILT!

Damit jeder die öffentlichen Verkehrsmittel des Großraums Straßburg bequem und sicher nutzen kann, sind Regeln einzuhalten, entsprechend der Ordnung der Verkehrspolizei. (Vollständige Ordnung auf formlose schriftliche Anfrage beim Kundendienst der CTS erhältlich: CTS Service Clientèle, 14 rue de la gare aux marchandises 67035 Strasbourg Cedex).

 

Die Straßburger Verkehrsbetriebe CTS haben die Bekämpfung von Betrug und unsozialem Verhalten zu einer ihrer Prioritäten gemacht.

 

Tagtäglich überwachen das Kontroll- und Sicherheitspersonal der CTS sowie Präventionskräfte für das Wohlbefinden aller die Einhaltung der Regeln. 

 

Die Ordnung gilt in allen Fahrzeugen, die innerhalb der Eurometropole Straßburg verkehren. Ab Kehl gelten weiterhin die Regeln der TGO.

 

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Jeder Fahrgast über 4 Jahren muss über einen gültigen Fahrausweis (Fahrkarte oder Abonnement) verfügen.

Der Fahrschein muss vor jeder Fahrt entwertet werden. Nutzung des Beförderungsdienstes und bei jedem Einsteigen in einem Fahrzeug, auch beim Umsteigen.

 

Bei Bussen erfolgt die Entwertung im Inneren des Fahrzeugs statt.

 
Bei Fahrten mit der Tram und den Bussen der Linien G und H sind vor dem Einstieg die Entwerter am Bahnsteig zu verwenden.

 


Jeder Fahrgast, der ohne gültigen Fahrschein angetroffen wird, muss ein Bußgeld zahlen.

Dieses ist sofort fällig. Wird das Bußgeld nicht direkt bezahlt, erhöht sich der Betrag um eine Verwaltungsgebühr. 

 

Um einen Strafzettel zu bezahlen, klicken Sie HIER.

Weitere Informationen zu Strafzetteln finden Sie HIER.

 


Jeder Fahrgast wird gebeten, seinen Sitzplatz den Personen mit einem Behindertenausweis mit dem Vermerk "Schwierigkeiten bei langem Stehen“, älteren Menschen, schwangeren Frauen oder Personen in Begleitung von Kindern unter 4 Jahren zu überlassen.

 


Die Kinderwagen werden in dem Bereich abgestellt, der für Rollstuhlfahrer vorgesehen ist, wenn dieser verfügbar ist.

 

Der Fahrer kann Menschen mit Kinderwagen den Zutritt verweigern, falls die anderen Fahrgäste dadurch behindert werden oder die Unfallgefahr zu hoch ist.

 


Nur kleine, angemessen eingeschlossene Haustiere sowie Blinden- und Assistenzhunde sind in Fahrzeugen erlaubt.

 

In den Fahrzeugen sind nur zugelassen:

  • Blindenführhunde oder Assistenzhunde die Personen mit einem Behindertenausweis begleiten Behindertenausweis/Vorrangausweis oder CMI (fehlender Maulkorb toleriert)
  • Kleine Haustiere die ordnungsgemäß in einem Behälter eingesperrt sind.

 

In zugelassenen Fahrzeugen dürfen Hunde mit Maulkorb und an einer kurzen Leine gehalten werden, erlaubt.

 


Für die Öffentlichkeit zugängliche Orte werden vom CTS zum Schutz von Personen und Eigentum videoüberwacht (Artikel L.223-1 bis L.223-9, L.251-1 bis L.255-1, L.613-13 und R.251-1 bis R.253-4 des französischen Gesetzbuchs zur inneren Sicherheit [Code de la sécurité intérieure]). 

 

Die Bilder werden bis zu 30 Tage lang aufbewahrt und können im Falle eines Vorfalls von autorisiertem CTS-Personal und der Polizei eingesehen werden.

 

Wenn Sie Ihre Rechte im Bereich der Informationstechnologie und der bürgerlichen Freiheiten wahrnehmen möchten, insbesondere Ihr Recht auf Zugang zu Bildmaterial, auf dem Sie zu sehen sind, oder wenn Sie Informationen zu diesem System wünschen, können Sie sich unter dieser E-Mail-Adresse an unseren Datenschutzbeauftragten wenden: dpo@cts-strasbourg.fr.

 

Um mehr über die Verwaltung Ihrer persönlichen Daten und Ihre Rechte zu erfahren, konsultieren Sie bitte die "Datenschutzbestimmungen der CTS“, die Sie auf cts-strasbourg.eu unter der Rubrik Rechtliche Hinweise finden.

 

Sie können auch eine Beschwerde bei der CNIL unter cnil.fr/plaintes einreichen.

 


Zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherheit des CTS-Personals dürfen geschulte CTS-Mitarbeiter mobile Einzelkameras benutzen.

 


In den Fahrzeugen ist das Rauchen und Dampfen verboten (Artikel R. 2241-17 und R. 2241-22 des Transportgesetzes).

Um mit dem Rauchen aufzuhören, lassen Sie sich helfen, indem Sie anrufen.
Nutzen Sie die Hilfe unter der Servicenummer +33 (0) 25 30 93 10 (0,15 €/min Tabac Info Service), um das Rauchen aufzugeben.

 

Es ist untersagt, in betrunkenem Zustand in die Fahrzeuge einzusteigen und alkoholische Getränke in den Fahrzeugen zu sich zu nehmen (Artikel R.2241-15 des Transportgesetzes).

 


Die Nutzung jeglicher Audiogeräte oder Mobiltelefone ist nur mit Kopfhörern und unter der Bedingung erlaubt, dass dass die Lautstärke andere Reisende nicht stört.

 


Der Transport von sperrigen Gegenständen und gefährlichen Stoffen ist untersagt.

 


Es ist verboten, in den Fahrzeugen zu essen oder zu trinken, Müll zu werfen oder die Füße auf die Sitze zu stellen.

 


Aus Sicherheitsgründen ist es ausdrücklich untersagt, sich an Außenteilen eines Straßenbahnzugs festzuhalten.

 


In Bussen 

 

  • Die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Tretrollern und von Fahrrädern (im zusammengeklappten oder nicht zusammengeklappten Zustand) ist verboten.
  • Die Mitnahme von zusammengeklappten Tretrollern ist erlaubt.

 

In Straßenbahnen 

 

  • Die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern und Tretrollern ist von Montag bis Samstag von 7 bis 9 Uhr und von 17 bis 19 Uhr verboten. Wenn es das Fahrgästeaufkommen zulässt, können außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen Fahrräder und Tretroller mitgenommen werden.

 

  • Sollte aufgrund einer Panne die Nutzung des Fahrrads nicht möglich sein, dürfen Radfahrer unabhängig von Tag und Uhrzeit in die Fahrzeuge einsteigen, wenn dies das Fahrgästeaufkommen zulässt.

 

  • Der Zugang ist auf maximal 2 Fahrräder oder Tretroller pro Bahn beschränkt (außer an Sonn- und Feiertagen: im Rahmen der verfügbaren Plätze) und hat nur durch die letzte Tür der Bahn zu erfolgen.

 

  • Tretroller und Fahrräder dürfen unabhängig von Tag und Uhrzeit im zusammengeklappten Zustand mitgenommen werden, sofern sie nicht sperriger als ein Koffer sind.

 

  • Während der Fahrt muss das Fahrrad oder der Tretroller festgehalten werden. Der Fahrgast ist für den sicheren Stand seines Fahrzeugs verantwortlich. Für Schäden, die er anderen Fahrgästen, dem Eigentum der CTS (Verkehrsbetriebe) oder sich selbst zufügt, haftet der Fahrgast selbst im vollen rechtlich zulässigen Umfang.

 

In Bussen & Straßenbahnen

 

  • Die Mitnahme von Segways, Dreirädern, Lastenrädern, Fahrrädern mit Anhänger sowie kleinen und elektrischen Motorrädern ist untersagt.
  • Das Fahren mit dem Rad, Tretroller, Skateboard oder Inlineskates ist verboten.

 


Rollstühle haben vorrangig reservierte Plätze.

 

Auch in Bussen und Straßenbahnen sind Gehhilfen und Rollatoren erlaubt.

 


Halten Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit während der Fahrt an den Stangen und Griffen fest.